Lehrkräfteeinsatz auf Sportwochen

Die Zahl der teilnehmenden Lehrkräfte ist abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Schüler/innen und wird in der Schulveranstaltungenverordnung geregelt.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, schulfremde Begleitpersonen auf Schulveranstaltungen einzusetzen, deren Bezahlung auch über externe Institutionen erfolgen kann. Diese Begleitpersonen haben die gleichen Pflichten zu erfüllen, die auch für jede Lehrperson zutreffen.

Zu berücksichtigen ist weiters, dass für einzelne Sportarten Obergrenzen für die Größe einer Gruppe festgelegt sind: In Skilauf- bzw. Snowboardgruppen dürfen beispielsweise nur 12 Schüler/innen von einer Lehrkraft betreut werden. (Siehe:  Rundschreiben 17/2014)

 Details zum Lehrkräfteeinsatz auf Sportwochen

Weitere Downloads:

Tabelle: Übersicht Schülerzahlen/Lehrerzahlen bei Schulveranstaltungen
 Schulveranstaltungenverordnung 1995