Anmietung von Sporthallen für den Unterricht in Bewegung und Sport im Schuljahr 2017/18

Schulen, die für die Organisation des Unterrichts in Bewegung und Sport nicht über ausreichende Turnsaalkapazität verfügen, können für die in den beiliegend angeführten Hallen Übungszeiten beantragen.

Die anfallenden Mietkosten sind von den Schulen aus ihrem Schulbudget zu bedecken. Den Bundesschulen des SSRfWien werden diese Mittel als Mietanteil zur Verfügung gestellt.

Die Zuteilung der Nutzungszeiten erfolgt nach Überprüfung des Bedarfs durch das Fachinspektorat für Bewegungserziehung und Sport im Einvernehmen mit den Abteilungen für Budget und wirtschaftliche Angelegenheiten des SSR für Wien. Die Schulen werden Ende Mai 2017 über die zugeteilten Benützungszeiten informiert.

Die Direktionen werden ersucht, die gewünschten Übungszeiten auf beiliegendem Meldeblatt bis spätestens 17. Februar 2017 dem Fachinspektorat für Bewegungserziehung und Sport, Fax: 01-525 25 99 77243 oder per E-Mail monika.tittel@ssr-wien.gv.at, bekannt zu geben.

Erlass zur Benützung zugemieteter Sporthallen und Freiplätze 2017/18