Bekleidung im Sportunterricht

Welche Bekleidung muss im Sportunterricht getragen werden?

Die Sportkleidung muss sowohl für Schüler/innen als auch für Lehrer/innen hygienisch sein, volle Bewegungsfreiheit gewährleisten und darf nicht zu einer Unfallquelle werden. Abhängig von den sportlichen Aktivitäten, dem genutzten (Hallen-) Boden und der Beurteilung der hygienischen Umstände sind geeignete Sportschuhe zu tragen.

Im Unterricht verwendete Sportkleidung und Sportschuhe dürfen nicht gleichzeitig als Alltagskleidung dienen.

Brillen dürfen im Unterricht aus Bewegung und Sport nur dann getragen werden, wenn sie aus bruchfestem Glas und bruchfestem Rahmen bestehen.

Helmpflicht besteht bei den Sportarten Sportklettern an natürlichen Felswänden im Freien, Inlineskaten, Rad fahren, Ski-/Snowboardfahren und dem Begehen von Hochseilgärten.