Inhalte auf bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen

Schulveranstaltungen dienen der Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts und sind schulautonom vorzubereiten und durchzuführen. Ihre inhaltliche Ausrichtung fällt daher in die Kompetenz der Schulpartner.

Bei bewegungsorientierten Schulveranstaltungen steht die körperliche Ertüchtigung der Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt (z.B. Förderung der Bewegungsfähigkeit und Bewegungsbereitschaft, Verbesserung der motorischen Leistungsfähigkeit, Erwerb sportartspezifischer Fertigkeiten). Darüber hinaus bilden gemeinschaftserzieherische Aufgaben einen wesentlichen Inhalt von Schulveranstaltungen.

Bei Sportwochen ist darauf zu achten, dass nach Möglichkeit solche Sportarten angeboten werden, die

  • von fachlich geeigneten Lehrern der Schule vermittelt werden können und
  • als empfehlenswerte freizeitwertige Sportarten von Bedeutung sind.

Weiters wird empfohlen, dass höchstens zwei Sportarten gegen Entgelt vorgesehen werden. Keinesfall durchgeführt werden dürfen Sportarten mit den Inhalten Motorsport, Fliegen und Gebrauch von Feuerwaffen.

Rundschreiben 17/2014
Schulveranstaltungenverordnung 1995

Details zu Inhalten auf bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen bzw. Auszüge aus der Schulveranstaltungsordnung 1995 sowie aus dem Rundschreiben 17/2014 sind auch hier zu finden.