Voraussetzungen für unverbindliche Übungen

Unter welchen Voraussetzungen dürfen unverbindliche Übung geführt werden?

Richtlinien zur Durchführung von unverbindlichen Übungen

Zur Durchführung von Freifächern und unverbindlichen Übungen erhält in Wien jede allgemeinbildende höhere Schule eine gewisse Anzahl von Lehrer/innen-Werteinheiten zugewiesen.

Wie bei den Klassen- und Gruppengrößen gibt es auch für Unverbindliche Übungen ab dem Schuljahr 2018/19 keine vorgeschriebenen Gruppengrößen. Die Entscheidung über die Anzhal der Schüler/innen in einer Unverbindlichen Übung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des Inhaltes der Unverbindlichen Übung und nach den in § 8a SchOG genannten Kriterien.

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Unverbindliche Übungen aus Bewegung und Sport dürfen allerdings erst dann eingerichtet werden, wenn zuvor besondere Fördermaßnahmen für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler oder zum gezielten Ausgleich zur schulischen Belastung angeboten werden.

Andere Inhalte als die Förderung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler sind erst dann zu berücksichtigen, wenn in den schulpartnerschaftlichen Gremien ausdrücklich festgestellt wird, daß ein Bedarf für diese nicht besteht.